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Schadengutachten

Als Geschädigte/r haben Sie bei Haftpflichtschäden die freie Wahl des Sachverständigen! Rufen Sie uns direkt an. Die Kosten des Gutachtens trägt bei unverschuldetem Unfall die gegnerische Versicherung. Unfallgeschädigte haben zudem das Recht, zu Lasten des Unfallverursachers einen Anwalt mit der Schadenregulierung zu beauftragen.

Schadengutachten

Nach einem Unfall ist ein Schadengutachten die beste Grundlage für die Schadenregulierung, denn Ihnen soll kein finanzieller Nachteil entstehen.
Wir ermitteln korrekt, zuverlässig und unabhängig alle für die Beweissicherung und Schadenregulierung im Sinne der Haftpflichtversicherung benötigten Daten und Fakten.

Freie Wahl des Sachverständigen

Bei einem unverschuldeten Unfall haben Sie nach § 249 BGB Anspruch auf Schadenersatz. Zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegenüber der gegnerischen Versicherung erstellt der KÜS-Sachverständige schnell und kompetent ein Schadengutachten zur Sicherung der Beweise. Die Kosten für das Schadengutachten gehören nach der Rechtsprechung mit zum Schadensumfang und werden bis auf wenige Ausnahmen (die sogenannten Bagatellschäden) von der gegnerischen Versicherung übernommen. Außerdem ermittelt der KÜS-Sachverständige eine evtl. eingetretene Wertminderung, sodass Sie den gesamten Schaden an Ihrem Kraftfahrzeug bei der gegnerischen Versicherung in vollem Umfang geltend machen können.

Zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegenüber der gegnerischen Versicherung erstellt der KÜS-Sachverständige schnell und kompetent ein Schadengutachten zur Sicherung der Beweise.

Dazu gehört die Ermittlung von:

  • Schadenumfang
  • Schadenhöhe
  • Festlegung des Reparaturweges
  • Wiederbeschaffungswert
  • Restwerte
  • Technische und merkantile Wertminderung
  • Beweissicherung (Bilddokumentation)
  • Nutzungsausfallentschädigung